AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen dem / der Auftraggeber/-in und Affolter/Savolainen (nachfolgend AS genannt). Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtswirksam.

Bestellungen/Anfragen

Bestellungen und Offertanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnt AS die Haftung für Fehler ab, die aus Missverständnissen entstehen.

Grundsätze

Leistungen von AS

AS erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:

– Kundengespräche und Beratung
– Konzeption und Entwurf
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung

Für weitere Leistungen, insbesondere im Bereich des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeitet AS nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.

Vorstudien, Muster und Prototypen

Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch der Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben das Eigentum von AS und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. AS ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendungen zu verrechnen. Verrechnungsgrundlage ist die Richtofferte, die Aufwendungen werden in der Rechnungsstellung separat ausgewiesen.

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

AS verpflichtet sich, die an AS übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. AS verpflichtet sich, ihnen anvertraute oder für den / die Auftraggeber/-in  erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Mängelrüge

Die bestellende Person hat AS jeden Mangel, den sie rügen will, innerhalb von fünf Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung ist AS auf jeden Fall zu orientieren. Geht bei AS innert dieser Frist keine Mängelrüge der bestellenden Person ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von AS geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich AS. AS kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.

Aus diesem Grundsatz folgt u. a., dass   der /die Auftraggeber/-in ohne Einverständnis von AS nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an der Gestaltung oder an Details vorzunehmen.

Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung durch AS geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck mit dem / der Auftraggeber/-in abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen die von AS geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem / der Auftraggeber/-in ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den / die Auftraggeber/-in auf die einmalige Verwendung von AS geschaffenen Werke.

Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von AS einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, Elektronische Daten usw.) kann AS ohne ausdrücklichen Hinweis seitens dem / der Auftraggeber/-in davon ausgehen, dass die Berechtigungen zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst AS Leistungen Dritter, welche er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt. Diese Anwendungen werden im Rahmen der Richtofferte separat ausgewiesen.

Aufbewahren von Unterlagen

AS ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr für die Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist AS ohne anders lautende schriftliche Weisung von dem/der Auftraggeber/-in von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von AS die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden. 

Herausgabe von Original-, Druckvorlagen und
Daten

Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich AS und werden dem / der Auftraggeber/-in nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind AS zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

Belegsexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind AS unaufgefordert zehn einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen.

AS steht das Recht zu, Belege sowie elek-
tronische Daten als Leistungsnachweis ihres Schaffens zu verwenden und zu veröffentlichen. Abweichungen von diesem Recht können erst geltend gemacht werden nach schriftlicher Vereinbarung mit dem / der Auftraggeber/-in.

Auftragsvorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

Grundlage für die Richtofferte und die Honorar-
berechnung für die Gestaltungsaufträge

Das Honorar für AS richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenansatz von 120 CHF. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. 

Zusätzliche Arbeiten, welche während dem Verlauf des Projektes entstehen sowie umfangreiche Änderungen auf Wunsch von
dem/der  Auftraggeber/-in sind in der Offerte nicht enthalten. Diese werden kommuniziert und auf Wunsch von dem / der Auftrag-
geber/-in neu offeriert. Notwendiger Mehraufwand auf Grund veränderter Vorgaben, wird von AS dem / der Auftraggeber/-in bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen. 

Die angegebene Zeit ist eine Richtlinie. Kostenabweichungen von über 10 % werden dem / der Auftraggeber/-in vorgängig kommuniziert. 

Honorarzuschläge

Für Gestaltungsaufträge (Neuentwicklungen) ist mit dem / der Auftraggeber/-in zusätzlich eine Abgeltung bei der Abtretung der Urheber-, Nutzungs- und Verwendungsrechte für sämtliche Anwendungen zu vereinbaren. Die Abgeltung der Nutzungsrechte ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.

Elektronische Datenabgabe

Bei Herausgabe der kompletten elektronischen Datensätzen von Geschäftspapieren, Geschäftsdrucksachen und allen mit dem Auftrag verbundenen Gestaltungen erfolgt der Preis nach Absprache.

Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Grundsätzlich ist jede Phase der Leistungen für sich oder als ganzes Honorar berechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat AS Anspruch auf das Honorar gemäss anstehenden Bestimmungen pro rata temporis. Darüber hinaus hat AS das Recht auf

– Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten,
– auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender
Schäden
– ihre bisher geleistete Arbeit bei der Annullierung des Auftrages anderweitig zu verrechnen.

Abrechnung

AS hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und allfälligen nachträglichen Änderungen vorzunehmen.

Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung der Arbeiten stellt AS Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat AS Anspruch auf angemessene Akontozahlungen, welche in Absprache mit dem / der Auftraggeber/-in schriftlich zu definieren ist.

Rechtliches

Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und AS unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von AS nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.
394 ff. über den einfachen Auftrag.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Solothurn. Der / die Auftrag-
geber/-in bestätigt, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie unter Einschluss der Gerichtsstandvereinbarung als Bestandteil des mit AS abgeschlossenen Vertrages.